BGH : Zum Anspruch des Leasingnehmers als berechtigtem unmittelbarem Besitzer auf Ersatz des Substanzschadens bei Beschädigung der Leasingsache
Der BGH hat mit Urteil vom 29.1.2019 – VI ZR 481/17 – entschieden: Der Leasingnehmer, der die Pflicht zur Instandsetzung des Leasingfahrzeuges gegenüber dem Leasinggeber und Eigentümer für jeden Schadensfall übernommen und im konkreten Schadensfall nicht erfüllt hat, kann nicht ohne Zu-stimmung (§ 182 BGB) des Eigentümers gemäß § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB vom Schädiger statt der Herstellung die fiktiven Herstellungskosten verlangen.