BGH: Zum Anspruch des Leasingnehmers als berechtigtem unmittelbarem Besitzer auf Ersatz des Substanzschadens bei Beschädigung der Leasingsache
Der BGH hat mit Urteil vom 29.1.2019 – VI ZR 481/17 - entschieden: Der Leasingnehmer, der die Pflicht zur Instandsetzung des Leasingfahrzeuges gegenüber dem Leasinggeber und Eigentümer für jeden Schadensfall übernommen und im konkreten Schadensfall nicht erfüllt hat, kann nicht ohne Zustimmung (§ 182 BGB) des Eigentümers gemäß § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB vom Schädiger statt der Herstellung die fiktiven Herstellungskosten verlangen.