BGH: Zum Anspruch der Anteilsinhaber eines übertragenden Rechtsträgers gegen den übernehmenden Rechtsträger auf Zahlung einer anteiligen Dividende
Mit Urteil vom 4.12.2012 - II ZR 17/12 - hat der BGH entschieden: Die Anteilsinhaber eines übertragenden Rechtsträgers können vom übernehmenden Rechtsträger einen dem Umtauschverhältnis entsprechenden Teil der vom übernehmenden Rechtsträger an seine Aktionäre ausgeschütteten Dividende für ein Geschäftsjahr nicht verlangen, für das sie aufgrund der Vereinbarung eines variablen Zeitpunkts der Gewinnberechtigung im Verschmelzungsvertrag nicht gewinnbezugs-berechtigt sind, weil sich die Eintragung der Verschmelzung verzögert hat.