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Wirtschaftsrecht
24.04.2012
Wirtschaftsrecht
BGH: Zum Anspruch auf Entschädigung nach dem EAEG

Mit Urteil vom 20.3.2012 - XI ZR 377/11 - hat der BGH entschieden: Ein Anspruch auf Entschädigung nach dem Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz steht aufgrund des Ausschlusstatbestands des § 3 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EAEG auch solchen Unternehmen nicht zu, die als Haupttätigkeit nur Anlagevermittlung i. S. d. § 1 Abs. 1a S. 2 Nr. 1 KWG betreiben.

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