OLG München: Zum Aktienverkauf bei nach US-Recht für wertlos erklärten Aktien
Mit Urteil vom 30.11.2011 - 7 U 330/11 - hat das OLG München entschieden: Beim Aktienverkauf, der für beide Vertragspartner Spekulationscharakter hat, verbleibt es bei der gesetzlichen Regelung, dass den Schuldner bis zur Erfüllung die Gefahr des Untergangs oder der Nichtlieferbarkeit der Kaufsache wegen nach US-Recht für wertlos erklärten Aktien trifft.