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Wirtschaftsrecht
08.09.2008
Wirtschaftsrecht
OLG Schleswig: Zum Abfindungsanspruch bei unwirksamen Beherrschungsvertrag

Das OLG Schleswig hat mit Beschluss vom 27.8.2008 - 2 W 160/05 - entschieden: Ein Beherrschungsvertrag zwischen Aktiengesellschaften, der wegen Verstoßes gegen §§ 293 Abs. 1, 294 AktG unwirksam ist (sog. verdeckter Beherrschungsvertrag), kann im Hinblick auf einen Abfindungsanspruch aus § 305 AktG nicht nach den Grundsätzen der fehlerhaften Gesellschaft als wirksam behandelt werden. Ob unter dem Gesichtspunkt der qualifiziert faktischen Beherrschung/existenzvernichtenden bzw. existenzgefährdenden Nachteilszufügung ein Abfindungsanspruch entsprechend § 305 AktG gegeben ist, bleibt offen. Für die Geltendmachung eines Abfindungsanspruchs entsprechend § 1 SpruchG wäre zunächst die Feststellung des genannten Grundtatbestandes durch das ordentlich Gericht erforderlich.

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