BGH: Zuleitung eines Rechtsmittelauftrags per E-Mail an Kollegen
Der BGH hat mit Beschluss vom 17.7.2013 – I ZR 64/13 - entschieden: Ein Rechtsanwalt, der einem anderen Rechtsanwalt einen Rechtsmittelauftrag per E-Mail zuleitet, darf nicht allein wegen der Absendung der E-Mail auf deren ordnungsgemäßen Zugang beim Adressaten vertrauen. Er muss vielmehr organisatorische Maßnahmen ergreifen, die ihm eine Kontrolle des ordnungsgemäßen Zugangs ermöglichen.