OLG Stuttgart : Zulässigkeit von Werbung mit Testergebnissen der Stiftung Warentest
Mit Urteil vom 5.4.2018 – hat das OLG Stuttgart den Beurteilungsspielraum von Testveranstaltern bestätigt, dessen Grenze erst überschritten sei, wenn das Vorgehen sachlich nicht mehr diskutabel erscheine. Demnach müsse die Untersuchung neutral, sachkundig und in dem Bemühen um Objektivität durchgeführt werden. Erfülle der Test diese Voraussetzungen, so dürfe mit den Testergebnissen auch geworben werden. Ferner hat das OLG die Verantwortung der Hersteller betont, Bedenken gegen den Testaufbau und Besonderheiten ihrer Produkte frühzeitig anzumelden.
(PM OLG Stuttgart vom 5.4.2018)