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Wirtschaftsrecht
13.08.2010
Wirtschaftsrecht
OLG Frankfurt: Zulässigkeit der Speicherung von Schufa-Daten

Mit Urteil vom 13.7.2010 - 19 W 33/10 - hat das OLG Frankfurt entschieden: Die Speicherung und Übermittlung von Daten über eine rechtskräftig titulierte Forderung aus einem Kreditvertrag durch die Schufa ist gemäß § 28 Abs. 1 Nr. 2 BDSG grundsätzlich zulässig.

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