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Wirtschaftsrecht
03.06.2013
Wirtschaftsrecht
KG Berlin: Zulässigkeit der Löschung des Widerspruchs gegen eine Gesellschafterliste

Das KG Berlin hat mit Beschluss vom 17.5.2013 - 12 W 30/12 - entschieden:  Die Löschung des Widerspruchs gegen eine Gesellschafterliste ist als „actus contrarius" zur Zuordnungsmöglichkeit des § 16 Abs. 3 S. 4 GmbHG zulässig.

Ein „einfacherer Weg" durch Einreichung einer neuen Gesellschafterliste
besteht nicht.

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