BGH: Zulässigkeit der Berufung auch bei Falschbezeichnung der beklagten Partei
Mit Beschluss vom 24. Juli 2013 - XII ZB 56/13 - hat der BGH entschieden: Die Berufung ist auch bei Falschbezeichnung der beklagten Partei zulässig eingelegt, wenn sich anhand der weiteren Angaben in der Rechtsmittelschrift sowie des beigefügten Urteils ersehen lässt, wer Beklagter sein soll (im Anschluss an BGHZ 21, 168 und Senatsbeschluss vom 14. Mai 2003 - XII ZB 154/01 - FamRZ 2003, 1176).