BGH: Zugang eines Zahlungsauftrags ist auch an einem „Nicht-Geschäftstag“ möglich
Mit Urteil vom19.3.2019 – XI ZR 280/17 - hat der BGH entschieden: a) § 675n Abs. 1 Satz 2 BGB schließt den Zugang eines Zahlungsauftrags an einem Tag, der nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Zahlungsdienstleisters kein Geschäftstag ist, nicht aus.
b) Geschäftstag i.S.d. § 675n Abs.1 Satz 2 BGB ist der (volle) Kalendertag.
c) Die Geschäftstagsregelung des §675n Abs.1 Satz 2 BGB gilt auch im Rahmen des § 675p Abs. 1 BGB bei der Frage der Unwiderruflichkeit eines Zahlungsauftrags.
Hinweis der Redaktion: Die Entscheidung wird mit einem Kommentar von Omlor in einer der kommenden BB-Ausgaben veröffentlicht.