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Wirtschaftsrecht
25.07.2012
Wirtschaftsrecht
EU-Kommssion: Zinsmanipulationen soll unter Strafe gestellt werden

Die EU-Kommission reagiert auf den Skandal um den manipulierten
Referenzzins LIBOR und schlug am 24.7.2012 Änderungen an ihren
Gesetzesvorschlägen zu Insider-Geschäften und Markmanipulationen vom Oktober
vergangenen Jahres vor. Die tatsächliche oder versuchte Manipulation von
Benchmarks, einschließlich LIBOR und EURIBOR, würde offiziell verboten und zu
einem Straftatbestand erklärt.
EU-Justizkommissarin und Kommissionsvizepräsidentin Viviane Reding sagte in Brüssel: "Durch die
jüngsten Skandale im Zusammenhang mit den Zinsmanipulationen im
Interbankengeschäft hat das Vertrauen der Öffentlichkeit schwer gelitten. Es
sind Maßnahmen auf EU-Ebene erforderlich, um kriminellen Aktivitäten im
Bankensektor ein Ende zu setzen. Strafrechtliche Maßnahmen können eine
außerordentlich abschreckende Wirkung entfalten."
Binnenmarkt- und Dienstleistungskommissar Michel Barnier fügte hinzu: "Die laufenden
internationalen Ermittlungen zu Manipulationen beim LIBOR haben ein weiteres
Beispiel für skandalöses Verhalten von Banken ans Licht gebracht. Ich will
sicherstellen, dass die von uns vorgeschlagenen Gesetzesakte zum Marktmissbrauch
derartige Auswüchse ausnahmslos untersagen."
Benchmarks oder Referenzzinsen dienen als Grundlage für zahlreiche Finanzmarktgeschäfte. Ihre Manipulation, versuchte Manipulation sowie die Anstiftung oder Beihilfe dazu würden nach den
heutigen Vorschlägen Straftatbestände. Die Kommission fordert die EU-Staaten
auf, in ihren nationalen Rechtsordnungen entsprechende Sanktionen festzulegen.
Europäisches Parlament und der Rat der EU-Mitgliedstaaten müssen den Vorschlägen
noch zustimmen.


(PM EU-Kommsssion vom 24.7.2012)

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