BaFin : Zinsänderungsrisiko im Anlagebuch – Konsultation 13/2017 (BA)
Aufgrund internationaler Vorgaben hat die BaFin das Rundschreiben zu Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch von 2011 überarbeitet. Wesentliche Änderungen betreffen die Berücksichtigung negativer Zinsen sowie unmittelbarer Pensionsverpflichtungen, die Abschaffung des Ausweichverfahrens für Banken ohne barwertige Zinsrisikomessung und die Möglichkeit, Margen in der Berechnung nicht zu berücksichtigen. Die neue Fassung steht bis zum 17.11.2017 zur Konsultation.
Hintergrund sind in erster Linie die Leitlinien der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde EBA zur Steuerung des Zinsänderungsrisikos bei Geschäften des Anlagebuchs von 2015, die von der nationalen Aufsicht umzusetzen sind. Darüber hinaus hat der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht BCBS neue Regeln zum Zinsänderungsrisiko im Anlagebuch beschlossen, die ab 2018 gelten und zur Folge haben, dass die EBA-Leitlinien derzeit überarbeitet werden. Zudem verhandelt man auf europäischer Ebene um die Inhalte der geplanten neuen Eigenmittelrichtlinie (Capital Requirements Directive V – CRD V) und -verordnung (Capital Requirements Regulation II – CRR II).
Das Rundschreiben greift diesen zukünftigen europäischen Regeln zur Messung und Steuerung von Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch nicht vor. Allerdings soll es die aktuellen EBA-Leitlinien so implementieren, dass die Institute jetzt keine Anpassungen vornehmen müssen, die sie bei der Umsetzung der überarbeiteten Leitlinien voraussichtlich wieder rückgängig machen müssten.
(Meldung BaFin vom 20.10.2017)