BGH: Zentrales Verhandlungsmandat des Presse-Grosso bestätigt
Mit Urteil vom 6.10.2015 - KZR 17/14 - hat der BGH entschieden:
a) § 30 Abs. 2a GWB ist mit Art. 106 Abs. 2 AEUV vereinbar.
b) Der flächendeckende und diskriminierungsfreie Vertrieb von Zeitungen und Zeitschriften ist eine Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse im Sinne des Unionsrechts.
c) Der Gesetzgeber hat die Presseverlage und Presse-Grossisten sowie ihre Vereinigungen damit betraut, den flächendeckenden und diskriminierungs-freien Vertrieb von Zeitungen und Zeitschriften im stationären Einzelhandel sicherzustellen und damit unabhängig von den Kosten jede Zeitungs- und Zeitschriftenverkaufsstelle zu beliefern, die darum nachsucht.