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Wirtschaftsrecht
05.10.2010
Wirtschaftsrecht
ThOLG: Zeitpunkt der Erstellung und Einreichung einer aktualisierten Gesellschafterliste durch den Notar

Mit Beschluss vom 28.7.2010 - 6 W 256/10 - hat das Thüringer OLG entschieden: Zwar besteht die notarielle Pflicht zur Einreichung einer aktualisierten Gesellschafterliste erst nach Wirksamwerden der beurkundeten Veränderungen (hier: der Kapitalerhöhung); der Notar ist aber nicht gehindert, die aktualisierte Liste bereits vor Wirksamwerden der Veränderungen zu erstellen und mit der erforderlichen Notarbescheinigung zu versehen

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