OLG Bamberg : Zeitbürgschaft mit sog. Verrechnungsklausel - Inanspruchnahme der Bürgschaft nach erfolgreicher Insolvenzanfechtung
Das OLG Bamberg hat mitBeschluss vom 12.5.2015 – 4 U 205/14 – entschieden: 1. Die im Rahmen einer sog. qualifizierten Zeitbürgschaft bestimmte Ausschlussfrist für die Anzeige der Inanspruchnahme der Bürgschaft ist auch dann einzuhalten,wenn der Bürgschaftsgläubiger verpflichtet ist, vor der Inanspruchnahme der Bürgschaft seine besicherten Ansprüche mit den vom Hauptschuldner gestellten "Barkautionen zu verrechnen."
2. Wenn der Endtermin für die haftungsauslösende Gläubigeranzeige versäumt wurde, ist auch das (rückwirkende) Wiederaufleben der anfechtbar getilgten Verbindlichkeiten des Hauptschuldners nach erfolgreicher Insolvenzanfechtung (§ 144 I lnsO) nicht geeignet, die (infolge der Fristablaufs erloschene) Bürgenverpflichtung erneut entstehen zu lassen.
3. Zu der bei einer solchen Zeitbürgschaft bestehenden Möglichkeit für den Bürgschaftsgläubiger, dem Risiko einer erfolgreichen Insolvenzanfechtung (mit den Rechtswirkungen des § 144 I lnsO) durch eine "konditionierte" Inanspruchnahme der Bürgschaft innerhalb der hierfür bestimmten Ausschlussfrist vorzubeugen.