BGH : Zahlungsverpflichtung der Republik Argentinien gegenüber privaten Gläubigern aus den von ihr begebenen Staatsanleihen
Mit Urteil vom 24.2.2015 - XI ZR 193/14 - hat der BGH entschieden: Ein Staat kann die Erfüllung privatrechtlicher Zahlungsansprüche aus von ihm begebenen Schuldverschreibungen gegenüber Privatpersonen weder unter Berufung auf den wegen Zahlungsunfähigkeit erklärten Staatsnotstand noch wegen einer mit der Mehrheit der Gläubiger freiwillig zustande gekommenen Umschuldung verweigern.