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Wirtschaftsrecht
29.04.2009
Wirtschaftsrecht
BGH: Zahlungsverbot des Vorstands ab Insolvenzreife - Überwachungspflichten des Aufsichtsrats

Der BGH hat mit Urteil vom 16.3.2009 - II ZR 280/07 - entschieden: Das Zahlungsverbot des § 92 Abs. 2 S. 1 AktG (entsprechend § 64 S. 1 GmbHG) gilt ab Eintritt der Insolvenzreife und nicht erst ab dem Ende der Insolvenzantragsfrist. Stellt der Aufsichtsrat fest, dass die Gesellschaft insolvenzreif ist, hat er darauf hinzuwirken, dass der Vorstand rechtzeitig einen Insolvenzantrag stellt und keine Zahlungen leistet, die mit der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters nicht vereinbar sind. Verstößt er hiergegen schuldhaft, kann er der Gesellschaft gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet sein.

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