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Wirtschaftsrecht
26.11.2012
Wirtschaftsrecht
BGH: Zahlungsunfähigkeit einer Gesellschaft

Mit Urteil vom 9.10.2012 - II ZR 298/11 - hat der BGH entschieden: Die Zahlungsunfähigkeit wird durch eine Zahlung an den Gesellschafter nicht im Sinn des § 64 S. 3 GmbHG verursacht, wenn die Gesellschaft bereits zahlungsunfähig ist. Bei der Ermittlung der Zahlungsunfähigkeit nach § 64 S. 3 GmbHG ist eine fällige Forderung des Gesellschafters in der Liquiditätsbilanz zu berücksichtigen. Im Fall des § 64 S. 3 GmbHG kann die Gesellschaft die Zahlung an den Gesellschafter verweigern.

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