BGH: Zahlungen an Insolvenzgläubiger aus dem insolvenzfreien Vermögen des Schuldners
Mit Urteil vom 14.1.2010 - IX ZR 93/09 - hat der BGH entschieden: Die Vorschriften der Insolvenzordnung stehen der Befriedigung einzelner Insolvenzgläubiger aus dem insolvenzfreien Vermögen des Schuldners während des Insolvenzverfahrens grundsätzlich nicht entgegen. Denn für das freie, nicht zur Insolvenzmasse gehörende Vermögen des Schuldners gilt der Grundsatz der Gläubigergleichbehandlung im Insolvenzverfahren nicht.