BGH: Zahlung eines Beratungshonorars an Aufsichtsratsmitglied - Fresenius SE
Der BGH hat mit Urteil vom 10.7.2012 - II ZR 48/11 - entschieden, dass der Vorstand einer Aktiengesellschaft jedenfalls im Regelfall rechtswidrig handelt, wenn er an ein Aufsichtsratsmitglied eine Vergütung zahlt, obwohl der Aufsichtsrat dem zugrunde liegenden Beratungsvertrag noch nicht nach § 114 Abs. 1 AktG zugestimmt hat.