BGH: Wort- und Bildberichterstattung über Prominente
Mit Urteil vom 26.10.2010 – VI ZR 230/08 – hat der BGH entschieden: Der Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts gegen eine Presseberichterstattung reicht hinsichtlich der Veröffentlichung von Bildern einerseits und der Wortberichterstattung andererseits unterschiedlich weit.