BAnz: Wohnimmobilienkredite - Verordnung zur Sachkunde in Kraft getreten
Knapp sechs Wochen nach dem Umsetzungsgesetz zur europäischen Wohnimmobilienkreditrichtlinie ist am 2.5.2016 die Immobiliar-Darlehensvergabe-Sachkunde-Verordnung (ImmoDarlSachkV) im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Sie ist am 3.5.2016 in Kraft getreten.
Sie konkretisiert die Anforderungen an die Kenntnisse und Fähigkeiten, über die nach § 18a Abs. 6 Kreditwesengesetz (KWG) alle Mitarbeiter von Banken verfügen müssen, die mit der Vergabe von Immobiliendarlehen an Verbraucher befasst sind. Auch die Verordnung resultiert aus der Umsetzung der Richtlinie.
(Mitteilung der BaFin vom 2.5.2016)