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Wirtschaftsrecht
11.06.2012
Wirtschaftsrecht
BMWi: Wirtschaftsdialog empfiehlt konkrete Schritte zur Verbesserung des Schutzes urheberrechtlich geschützter Werke im Internet

Beim „Wirtschaftsdialog für mehr Kooperation bei der Bekämpfung der Internetpiraterie", den das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) im Jahr 2008 eingerichtet hat, haben sich am 6.6.2012 die beteiligten Rechteinhaber, Diensteanbieter und Verbraucherschützer im Gespräch mit Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und dem Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Hans-Joachim Otto, auf Empfehlungen für konkrete Maßnahmen zur Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen im Internet verständigt.

Die Beteiligten einigten sich darauf, die Arbeiten an der Konzeption einer gemeinsamen Aufklärungskampagne fortzusetzen. Mit dieser Aufklärungskampagne soll die grundlegende Bedeutung des Urheberrechts für die Existenz der Kreativen und zugleich für die Vielfalt, Innovation und Gestaltungskraft innerhalb der Gesellschaft insgesamt herausgestellt werden.

Positive Resonanz fanden die erfolgversprechenden Arbeiten an einer Selbstverpflichtung der Werbewirtschaft. Diese Selbstverpflichtung hat zum Ziel, Werbung auf Internetportalen mit illegalen Inhalten zu verhindern, um professionell organisierten Urheberrechtsverletzern die finanzielle Basis ihrer kriminellen Handlungen zu entziehen.

In der Diskussion wurden Präzisierungen zum Begriff des „gewerblichen Ausmaßes" und auch des Umfangs des Auskunftsanspruchs nach § 101 Urheberrechtsgesetz thematisiert. Stark divergierende Rechtsprechung habe hier zu Rechtsunsicherheit für Urheber und Verbraucher geführt. Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger sicherte daher zu, Klarstellungen in den entsprechenden Vorschriften bis zur Sommerpause zu prüfen. Auch bei der Frage der Deckelung von Abmahngebühren sagte sie eine Überprüfung der bisherigen Vorschläge zur Höhe des Streitwertes zu.

An die Länder wurde gemeinsam appelliert, die Rechtsdurchsetzung bei Urheberrechtsverletzungen im Internet weiter zu verbessern. Als ein Vorbild wurde die Integrierte Ermittlungseinheit Sachsen (INES) genannt. Darüber hinaus sollte bei der Aus- und Fortbildung von Richtern und Staatsanwälten die technischen und rechtlichen Spezifika des Internet noch stärker berücksichtigt werden.

(PM BMWi vom 7.6.2012)

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