BGH: Wirksamkeit von an den Insolvenzantrag anknüpfende Lösungsklauseln in Verträgen
Mit Urteil vom 15.11.2012 - IX ZR 169/11 - hat der BGH entschieden: Lösungsklauseln in Verträgen über die fortlaufende Lieferung von Waren oder Energie, die an den Insolvenzan-trag oder die Insolvenzeröffnung anknüpfen, sind unwirksam.