BGH: Wirksamkeit einer Widerrufsbelehrung
Der BGH hat mit Urteil vom 15.8.2012 - VIII ZR 378/11 - entschieden: Der Verwender einer Widerrufsbelehrung kann sich auf die Schutzwirkungen des § 14 Abs. 1 BGB-InfoV berufen, wenn er das in Anlage 2 zu § 14 Abs. 1 BGB-InfoV geregelte Muster für die Widerrufsbelehrung verwendet hat.