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Wirtschaftsrecht
18.01.2013
Wirtschaftsrecht
BGH: Wirksamkeit des Kaufvertrags im Fall eines Umgehungsgeschäfts durch Einsetzen eines Strohmanns auf Verkäuferseite

Mit Urteil vom 12.12.2012 - VIII ZR 89/12 - hat der BGH entschieden: Schiebt beim Verkauf einer beweglichen Sache an einen Verbraucher der Verkäufer, der Unternehmer ist, einen Verbraucher als Strohmann vor, um die Sache unter Ausschluss der Haftung für Mängel zu verkaufen, so ist der Kaufvertrag zwischen den Verbrauchern wirksam, sofern nicht die Voraussetzungen eines Scheingeschäfts (§ 117 BGB) vorliegen (im Anschluss an Senatsurteil vom 22.11.2006 - VIII ZR 72/06, BGHZ 170, 67).

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