BGH: Wirksamkeit der öffentlichen Bekanntgabe des Verteilungsverzeichnisses
Der BGH hat mit Beschluss vom 7.2.2013 IX ZR 145/12 - entschieden: Die öffentliche Bekanntgabe des Verteilungsverzeichnisses ist nur wirksam, wenn sie durch das Insolvenzgericht als Urheber der Erklärung erfolgt.