BGH : Wirksamkeit der Teilnahmebedingungen am "Miles & More"-Programm der Lufthansa
Der BGH hat mit Urteil vom 28.10.2014 - X ZR 79/13 - entschieden: Die Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Luftverkehrsunternehmens
"Prämiendokumente können ausschließlich an Personen verschenkt werden, mit denen der Teilnehmer durch eine gegenseitige Beziehung persönlich verbunden ist, z.B. Verwandte, Freunde und Bekannte, …"
und
"Der Verkauf, der Tausch, das Anbieten zur Versteigerung oder die sonstige Weitergabe von Prämiendokumenten an Dritte sind untersagt, sofern die Weitergabe nicht ausdrücklich durch Ziffer … gestattet ist."
stellen eine im Rahmen eines Kundenbindungsprogramms zulässige Bestimmung der vom Anbieter versprochenen Leistung dar und unterliegen damit nicht der Inhaltskontrolle.