BGH: Wirksamkeit der Abtretung künftiger Gehaltsansprüche vor Insolvenzeröffnung
Der BGH hat mit Urteil vom 20.9.2012 - IX ZR 208/11 - entschieden: Die Abtretung künftiger Gehaltsansprüche vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens bleibt bis zum Ablauf von zwei Jahren nach dem Ende des Monats der Verfahrenser-öffnung auch insoweit wirksam, als die Ansprüche auf einem Dienstverhältnis beruhen, das erst nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens eingegangen worden ist.