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Wirtschaftsrecht
21.11.2012
Wirtschaftsrecht
BGH: Wirksamkeit der Abtretung künftiger Gehaltsansprüche vor Insolvenzeröffnung

Der BGH hat mit Urteil vom 20.9.2012 - IX ZR 208/11 - entschieden: Die Abtretung künftiger Gehaltsansprüche vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens bleibt bis zum Ablauf von zwei Jahren nach dem Ende des Monats der Verfahrenser-öffnung auch insoweit wirksam, als die Ansprüche auf einem Dienstverhältnis beruhen, das erst nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens eingegangen worden ist.

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