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Wirtschaftsrecht
24.07.2012
Wirtschaftsrecht
BGH: Wiederholte gleichartige Markenverletzungen und Verwirkung des Unterlassungsanspruchs - Honda-Grauimport

Der BGH hat mit Urteil vom 18.1. 2012 - I ZR 17/11 - entschieden: Wiederholte gleichartige Markenverletzungen, die zeitlich unterbrochen auftreten, lösen jeweils einen neuen Unterlassungsanspruch aus und lassen die für die Beurteilung des Zeitmoments bei der Verwirkung maßgebliche Frist jeweils neu beginnen (Anschluss an BGH, Urteil vom 21.10.2005 - V ZR 169/04, NJW-RR 2006, 235, 236; Klarstellung zu BGH, Urteil vom 23.9.1992 - I ZR 251/90, GRUR 1993, 151, 153 = WRP 1993, 101 Universitätsemblem). Rechtsfolge der Verwirkung nach § 242 BGB ist im Immaterialgüterrecht allein, dass ein Schutzrechtsinhaber seine Rechte im Hinblick auf bestimmte konkrete bereits begangene oder noch andauernde Rechtsverletzungen nicht mehr durchzusetzen vermag.

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