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Wirtschaftsrecht
21.10.2013
Wirtschaftsrecht
BGH: Wiedereinsetzungsantrag - Hinweispflicht des Gerichts auf erkennbar unklare Angaben

Auf erkennbar unklare oder ergänzungsbedürftige Angaben in einem Wiedereinsetzungsantrag, deren Aufklärung nach § 139 ZPO geboten ist, hat das Gericht hinzu-weisen. Diese Angaben dürfen noch nach Fristablauf erläutert und vervollständigt werden (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 13.6.2007 - XII ZB 232/06 FamRZ 2007, 1458).


BGH, Beschluss vom 25.9.2013 - XII ZB 200/13

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