BGH: Wiederbestellung in das Notaramt und Amtssitzwechsel
Der BGH hat mit Beschluss vom 21.11.2016 – NotZ(Brfg) 1/16 – entschieden: Der Anspruch auf Wiederbestellung in das Notaramt gemäß § 48c Abs. 1 Satz 1 BNotO ohne ein Ausschreibungs- und Auswahlverfahren sowie ohne Bedarfsprüfung gemäß § 4 BNotO gilt lediglich für diejenige am bisherigen Amtssitz i.S.v. § 10 Abs. 1 Satz 1 BNotO.