OLG Celle: Wiederaufleben der Forderungen von Nachzüglern im Insolvenzplanverfahren
Mit Urteil vom 14.7.2011 – 13 U 26/11 – hat das OLG Celle entschieden: Ansprüche der Insolvenzgläubiger, die sich am Insolvenzplanverfahren nicht beteiligt haben, können ihre Forderungen auch nach Verfahrensaufhebung noch geltend machen (entgegen LAG Sachsen, Urteil vom 22.11.2007 – 1 Sa 364/03). Der Schuldner hat, um ein Wiederaufleben der erlassenen Forderung zu verhindern, entweder die im Insolvenzplan festgesetzte Quote zu zahlen oder das Insolvenzgericht anzurufen, um eine Entscheidung nach § 256 InsO herbeizuführen.