BGH: Widerspruch gegen stillschweigende Vertragsfortsetzung
Der BGH hat mit Beschluss vom 21.4.2010 – VIII ZR 184/09 – entschieden, dass ein bereits mit der Kündigung erklärter Widerspruch gegen eine stillschweigende Vertragsfortsetzung wirksam ist; eines zeitlichen Zusammenhangs mit der Vertragsbeendigung bedarf es nicht (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 9.4.1986 – VIII ZR 100/85, NJW-RR 1986, 1020).