BGH: Widerspruch gegen die negative Feststellungsklage einer insolventen GmbH
Der BGH hat mit Urteil vom 11.7.2013 - IX ZR 286/12 - entschieden: Der negativen Feststellungsklage, mit welcher die schuldnerische GmbH ihren im Prüfungstermin erhobenen Widerspruch gegen die Feststellung einer Forderung verfolgt, für die ein vorläufig vollstreckbarer Titel vorliegt, kann nicht das Rechtsschutz-bedürfnis abgesprochen werden, solange nicht feststeht, dass eine Vollstreckung nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens nicht mehr möglich ist.