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Wirtschaftsrecht
30.11.2009
Wirtschaftsrecht
OLG München: Widerspruch des schwachen Insolvenzverwalters gegen Lastschriftbuchungen

Mit Urteil vom 15.9.2009 - 5 U 1721/09 - hat das OLG München entschieden: Der Widerspruch des vorläufigen schwachen Insolvenzverwalters, §§ 22 Abs. 2, 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO, gegen Lastschriftbuchungen führt im Interbankenverhältnis gemäß Abschnitt III des Lastschriftabkommens zu einer Wiedervergütungspflicht der ersten Inkassostelle und einem entsprechenden Anspruch der Zahlstelle.

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