BGH: Widerrufsrecht des Verbrauchers auch bei Online-Matratzenkauf
Der BGH hat mit Urteil vom 3.7.2019 – VIII ZR 194/16 - entschieden: Schließt ein Verbraucher mit einem Online-Händler einen Kaufvertrag über eine neue Matratze, die ihm mit einer Schutzfolie versiegelt geliefert wird, handelt es sich hierbei nicht um einen Vertrag zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wird (§ 312g Abs. 2 Nr. 3 BGB). Dem Verbraucher steht daher auch dann das Recht zu, seine auf den Vertragsschluss gerichtete Willenserklärung gemäß § 312g Abs. 1 BGB zu widerrufen, wenn er die Schutzfolie entfernt hat.
Hinweis der Redaktion: Die Entscheidung wird in Kürze mit einem Kommentar von Schnell im Betriebs-Berater veröffentlicht.