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Wirtschaftsrecht
12.10.2009
Wirtschaftsrecht
KG Berlin: „Widerrufsbelehrung" ohne Information über die Rückzahlungsfrist des Unternehmers und die Gefahrtragung bei Rücksendung der Ware

Mit Beschluss vom 8.9.2009 - 5 W 105/09 - hat das KG Berlin: Über die auch für den Unternehmer geltende 30-Tage-Frist (zur Erstattung von Zahlungen des Verbrauchers nach Ausübung des Widerrufsrechts) ist der Verbraucher - entsprechend der Neufassung der Musterbelehrung in Anlage 2 zu § 14 Abs. 1 und 3 BGB-InfoV - gem. § 1 Abs. 1 Nr. 10 BGB-InfoV zu informieren. Dies gilt jedenfalls nach Ablauf der Umstellungsfrist des § 16 BGB-InfoV zum 30.9.2008. Über die Gefahrtragung des Unternehmers bei Rücksendung der Ware nach Ausübung des Widerrufsrechts ist der Verbraucher - entsprechend der Neufassung der Musterbelehrung in Anlage 2 zu § 14 Abs. 1 und 3 BGB-InfoV - gem. § 1 Abs. 1 Nr. 10 BGB-InfoV zu informieren. Dies gilt jedenfalls nach Ablauf der Umstellungsfrist des § 16 BGB-InfoV zum 30.9.2008. Insoweit kann nunmehr auch nicht mehr von einem Bagatellverstoß i. S. des § 3 Abs. 1 UWG ausgegangen werden (überholt insoweit die Entscheidung des Senats vom 16.11.2007 - 5 W 341/07).

           

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