BGH: Widerrufsbelehrung – Verlust der Gesetzlichkeitsfiktion bei Abweichung vom Belehrungsmuster
Mit Urteil vom 20.6.2017 – XI ZR 72/16 – hat der BGH entschieden: Zu den Voraussetzungen für den Erlass eines Teilurteils im Falle der Geltendmachung von Rückgewähransprüchen nach Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrags und Ansprüchen auf Schadensersatz wegen (vor-)vertraglichen Aufklärungsverschuldens (Anschluss an Senatsurteil vom 5. Juli 2016 XI ZR 254/15, WM 2016, 1831, zur Veröffentlichung bestimmt in BGHZ).
Die Übereinstimmung von vorformulierten Widerrufsbelehrungen mit höherrangigem Recht hier: mit dem Belehrungsmuster des Verordnungsgebers ist eine Rechtsfrage und ohne Bindung an das Parteivorbringen zu untersuchen. Der Beibringungsgrund-satz gilt insoweit nicht (Anschluss an Senatsurteile vom 28. Juni 2011 XI ZR 349/10, WM 2011, 1799 Rn. 38 und 40 und vom 12. Juli 2016 - XI ZR 564/15, BGHZ 211, 123 Rn. 25).
Die Kombination der Ortsangabe mit einer Großkundenpostleitzahl anstelle der Angabe von Straße und Hausnummer nebst zugehöriger Postleitzahl des Widerrufsadressaten entspricht der Vorgabe des Gestaltungshinweises (3) nicht und führt zum Verlust der Gesetzlichkeitsfiktion (Anschluss an Senatsurteil vom 12. Juli 2016 XI ZR 564/15, BGHZ 211, 123 Rn. 24).