BGH: Widerruf eines Versicherungsvertrags nach dessen vorheriger Kündigung
Der BGH hat mit Urteil vom 16.10.2013 - IV ZR 52/12 - wie folgt entschieden:
1. Die Kündigung eines Versicherungsvertrages steht einem späteren Widerruf je-denfalls dann nicht entgegen, wenn der Versicherungsnehmer über sein Wider-rufsrecht nicht ausreichend belehrt wurde.
2. Das Widerrufsrecht gemäß § 8 Abs. 4 VVG a.F. erlischt bei analoger Anwendung der Regelungen in §§ 7 Abs. 2 Satz 3 VerbrKrG und § 2 Abs. 1 Satz 4 HWiG nach beiderseits vollständiger Erbringung der Leistung.