BGH: Widerruf eines Fernabsatzvertrags
Der BGH hat mit Urteil vom 7.7.2010 - VIII ZR 268/07 - entschieden: Im Fall des Widerrufs eines Fernabsatzvertrages sind die Kosten der Hinsendung der Ware vom Unternehmer zu tragen.
Der BGH hat mit Urteil vom 7.7.2010 - VIII ZR 268/07 - entschieden: Im Fall des Widerrufs eines Fernabsatzvertrages sind die Kosten der Hinsendung der Ware vom Unternehmer zu tragen.
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