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Wirtschaftsrecht
28.07.2010
Wirtschaftsrecht
BaFin: Widerruf der Allgemeinverfügungen zum Leerverkaufsverbot

Die Allgemeinverfügungen der BaFin vom 18.5.2010 zum Verbot ungedeckter Leerverkäufe in bestimmten Aktien, zum Verbot ungedeckter Leerverkäufe in Schuldtiteln von EU-Mitgliedsstaaten der Eurozone und zum Verbot bestimmter Credit Default Swaps (CDS) werden mit Wirkung zum 27.7.2010 widerrufen. Hintergrund ist das zeitgleiche Inkrafttreten des Gesetzes zur Vorbeugung gegen missbräuchliche Wertpapier- und Derivategeschäfte, das entsprechende gesetzliche Verbotsregelungen enthält. Aus diesem Grund kann auf eine Regelung durch Allgemeinverfügung nunmehr verzichtet werden.

(PM BaFin vom 27.7.2010)

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