BaFin: Widerruf der Allgemeinverfügungen zum Leerverkaufsverbot
Die Allgemeinverfügungen der BaFin vom 18.5.2010 zum Verbot ungedeckter Leerverkäufe in bestimmten Aktien, zum Verbot ungedeckter Leerverkäufe in Schuldtiteln von EU-Mitgliedsstaaten der Eurozone und zum Verbot bestimmter Credit Default Swaps (CDS) werden mit Wirkung zum 27.7.2010 widerrufen. Hintergrund ist das zeitgleiche Inkrafttreten des Gesetzes zur Vorbeugung gegen missbräuchliche Wertpapier- und Derivategeschäfte, das entsprechende gesetzliche Verbotsregelungen enthält. Aus diesem Grund kann auf eine Regelung durch Allgemeinverfügung nunmehr verzichtet werden.
(PM BaFin vom 27.7.2010)