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Wirtschaftsrecht
14.03.2008
Wirtschaftsrecht
BGH: Wichtiger Grund für die Entziehung der Geschäftsführerbefugnis

Der BGH hat mit Urteil vom 11.2.2008 - II ZR 67/06 - entschieden: Steht fest, dass sich der geschäftsführende Gesellschafter in seiner Eigenschaft als Geschäftsführer anderer Gesellschaften finanzielle Unregelmäßigkeiten zu Lasten des jeweiligen Gesellschaftsvermögens hat zu schulden kommen lassen, rechtfertigt sich die Entziehung der Geschäftsführerbefugnis nach § 712 Abs. 1 BGB, ohne dass erforderlich wäre, dass derartige Unregelmäßigkeiten bei der (entziehenden) Gesellschaft selbst bereits festgestellt worden sind.

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