OLG Celle: Wettbewerbswidrigkeit einer Werbung eines Gold-/Edelmetallankäufers mit einer „kostenlosen Schätzung“
Das OLG Celle hat mit Urteil vom 31.1.2013 – 13 U 128/12 - entschieden: Die Werbung eines Gold-/Edelmetallankäufers, in der für den Ankauf von Edelmetallen geworben und in diesem Rahmen eine „kostenlose Schätzung“ offeriert wird, stellt keine „unzulässige Werbung mit Selbstverständlichkeiten“ dar.