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Wirtschaftsrecht
11.09.2008
Wirtschaftsrecht
BGH: Wettbewerbswidrige Handlung eines Medizinprodukteimporteurs

Der I. Zivilsenat des BGH hat mit Beschluss vom 17.7.2008 – I ZR 133/07 – entschieden: Ein Importeur, der aus Frankreich importierte Medizinprodukte ohne deutschsprachige Umverpackung und Gebrauchsanweisung in Deutschland an einen Fach- und Zwischenhändler zum Zwecke des Weiterexports in französischsprachige Länder abgibt, handelt nach §§ 3, 4 Nr. 11 UWG i. V. mit §§ 6, 7 MPG wettbewerbswidrig, wenn er nicht durch geeignete Maßnahmen sicherstellt, dass sein Abnehmer die Waren tatsächlich weiterexportiert und nicht an Endverbraucher in Deutschland abgibt. VolltextdesBeschl.: // BB-ONLINE BBL2008-2021-4 unter www.betriebs-berater.de

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