KG Berlin: Wettbewerbsrechtliche Irreführung durch Leugnung eines Widerrufsrechts gegenüber einem Verbraucher
Das KG Berlin hat mit Urteil vom 27.6.2014 – 5 U 162/12 - entschieden: Es besteht grundsätzlich keine wettbewerbsrechtliche Verpflichtung des Unternehmers, im Falle eines wegen Unzumutbarkeit des Rückbaus (eines individuell konfigurierten Notebooks) ausgeschlossenen Widerrufsrechts den Verbraucher vorprozessual im Einzelnen über die tatsächlichen Umstände der Unzumutbarkeit aufzuklären. Eine wettbewerbsrechtliche Irreführung durch Leugnung eines Widerrufsrechts gegenüber einem Verbraucher bei individuell konfigurierten Notebooks kann in Betracht kommen, wenn die vom Unternehmer vertretene Rechtsauffassung planmäßig und wider besseres Wissen (weil unhaltbar) erklärt wird.