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Wirtschaftsrecht
23.12.2010
Wirtschaftsrecht
Bundeskartellamt: Wettbewerbsaufsicht 2010

2010 wurden in insgesamt 11 Fällen rund 255 Mio. € an Bußgeldern gegen insgesamt 35 Unternehmen verhängt. Die Bonusregelung hat sich erneut als erfolgreiches Instrument bewährt. Mit 50 Anträgen in 25 Fällen trägt die Regelung weiterhin ganz entscheidend zur Aufdeckung von illegalen Absprachen bei. Beamte des Bundeskartellamtes haben im vergangenen Jahr im Verbund mit der örtlichen Polizei 17 nationale Durchsuchungen bei insgesamt 120 Unternehmen und fünf Privatpersonen durchgeführt.

Die abgeschlossenen und eröffneten Verfahren betrafen die unterschiedlichsten Wirtschaftsbereiche, darunter Bußgelder gegen Brillenglashersteller in Höhe von 115 Mio. Euro, gegen Hersteller von Großdampferzeugern für Kraftwerke in Höhe von 91 Mio. Euro und nach dem Bußgeld gegen Kafferöster im Dezember 2009 über 160 Mio. Euro weitere 30 Mio. wegen Absprachen im Bereich der Lieferungen an Großabnehmer.

Die Fallbearbeitungspraxis wird zunehmend von dem Instrument des „settlements", der Möglichkeit, in einem transparenten Verfahren zu einer einvernehmlichen Verfahrensbeendigung mit den Unternehmen zu gelangen, geprägt.

Insgesamt lag die Zahl der zu prüfenden Vorhaben mit rund 1000 Anmeldungen nach 2009 erneut auf einem Niveau, das deutlich unter dem der vorherigen Jahre zurückbleibt. Dies erklärt sich einerseits durch die noch immer zögerliche Investitionsbereitschaft der Unternehmen nach der Krise. Darüber hinaus wirkt sich die 2009 eingeführte sog. zweite Inlandsumsatzschwelle aus. Seit dem Inkrafttreten des dritten Mittelstandsentlastungsgesetzes müssen insbesondere im Ausland realisierte Fusionen, die sich nur geringfügig auf den deutschen Markt auswirken, nicht mehr angemeldet werden.

(PM Bundeskartellamt v. 22.12.2010, die komplette Meldung finden Sie unter  www.bundeskartellamt.de)

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