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Wirtschaftsrecht
30.08.2011
Wirtschaftsrecht
OLG Frankfurt: Wettbewerblicher Leistungsschutz für Werbeslogan

Mit Urteil vom 3.8.2011 - 6 W 54/11 - hat das OLG Frankfurt entschieden: Der Ruf eines seit Jahren für ein bestimmtes Nahrungsergänzungsmittel verwendeten und dem Verkehr bekannten Werbeslogan ("Schönheit von innen") wird in unlauterer Weise ausgenutzt, wenn ein Mitbewerber diesen Slogan als Produktbezeichnung für ein vergleichbares Erzeugnis verwendet.

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